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   ArbG Rostock, 12.12.2019 - 2 Ca 751/19   

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https://dejure.org/2019,58220
ArbG Rostock, 12.12.2019 - 2 Ca 751/19 (https://dejure.org/2019,58220)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 12.12.2019 - 2 Ca 751/19 (https://dejure.org/2019,58220)
ArbG Rostock, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 2 Ca 751/19 (https://dejure.org/2019,58220)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.06.2020 - 5 Sa 53/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung - Unkündbarkeit nach AVR

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 12.12.2019 - 2 Ca 751/19 - abgeändert und festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die mit Auslauffrist ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 27.06.2019 rechtsunwirksam ist.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock 12.12.2019, Aktenzeichen 2 Ca 751/19, abzuändern und festzustellen, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die mit Auslauffrist ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 27.06.2019 beendet wird.

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2021 - 5 Sa 181/21

    Änderungskündigung - Beteiligung der Mitarbeitervertretung - keine Zugehörigkeit

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 12.12.2019 - 2 Ca 751/19 - abgeändert und festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die mit Auslauffrist ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 27.06.2019 rechtsunwirksam ist.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Rostock vom 12.12.2019, Aktenzeichen 2 Ca 751/19, abzuändern und festzustellen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die mit Auslauffrist ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Beklagten vom 27.06.2019 rechtsunwirksam ist.

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